Wo lagern Sie im Krankenhaus oder in Pflegeinrichtungen Medikamente für Ihre Patienten oder Bewohner? Können Sie eine sichere BTM Aufbewahrung und die nachweisbare Entnahme gewährleisten?
Um den gesetzlichen Anforderungen für eine diebstahlsichere Aufbewahrung von Arzneien nach §15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der damit verbundenen Fürsorgepflicht nachzukommen, ist ein elektronisches Medikamentenmanagement zu empfehlen. Als Übergabestation haben sich unsere Betäubungsmittel (BTM)-Fachanlagen bewährt. Flexibel positioniert z. B. im OP-Vorraum oder Pflegestation sorgt ein BTM Schrank dafür, dass der Zugriff auf Arzneien rund um die Uhr transparent und kontrolliert erfolgen kann.
Im Vorfeld werden die Berechtigungen der jeweiligen Mitarbeiter für Bestückung und Entnahme der Arzneien und Betäubungsmittel am Medikamentenschrank definiert und im System hinterlegt. Dadurch wird ein unbefugter Zugriff vermieden. Optional besteht die Möglichkeit, z.B. Instrumentenbehälter zu labeln und Medikamente zu tagen.
Für die sichere Aufbewahrung von Medikamenten und Suchtgiften stehen eine Reihe von unterschiedlichen Fach- und Auszugsgrößen im Medikamentenschrank/Betäubungsmittelschrank zur Verfügung. Auch der Einbau einer Wägeplattform für kostenintensives Verbrauchsmaterial ist möglich.
Die BTM Schränke ermöglichen die sichere Aufbewahrung und Ausgabe von Betäubungsmittel und starken Medikamenten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, in Arztpraxen, in Apotheken, bei Pharmaunternehmen oder in Laboren.
Tipp: Bei Bedarf sind auch Kopplungen zur Leitstelle oder Sicherheitszentrale möglich, um je nach Vorfall ohne Zeitverzug Alarm für den jeweiligen BTM Schrank im Krankenhaus oder Pflegeheim auszulösen.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und lassen Sie sich von Ihrem kompetenten Ansprechpartner beraten. Sollten Sie einen Rückruf wünschen, teilen Sie uns einfach mit, wann wir Sie erreichen können!